PKV-Versicherte erhalten Arzthonorare nach der GOÄ bis zum im Tarif vereinbarten Steigerungssatz erstattet, meist bis zum 2,3-fachen oder 3,5-fachen Satz. Wenn ein behandelnder Arzt über dem erstattungsfähigen Satz abrechnet, entsteht eine Erstattungslücke. Als Alternative bietet ein Tarifwechsel oder Tarifupgrade in einen Tarif mit höherem Erstattungssteigerungssatz vollständige Kostendeckung. Alternativ können Versicherte mit dem behandelnden Arzt eine Honorarvereinbarung auf dem erstattungsfähigen Niveau verhandeln.

Hintergrund

Die GOÄ-Reform 2026 wird die Honorarstruktur grundlegend verändern. PKV-Versicherte und ihre Versicherer müssen die neuen Erstattungsmodalitäten kennen und Tarife ggf. anpassen. Ärzte als PKV-Versicherte kennen die Abrechnungssystematik aus ihrer eigenen Praxis und können die Erstattungsangemessenheit gut beurteilen.

Wann gilt das nicht?

In Hochleistungstarifen mit Erstattung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz entstehen bei Standardbehandlungen meist keine Erstattungslücken. Hier sind keine Alternativen notwendig.

Ärzteversichert berät PKV-versicherte Ärzte zu Tarifen mit optimaler GOÄ-Erstattungstiefe.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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