PKV-Tarife unterscheiden sich erheblich in der Erstattung von Zahnimplantaten: von voller Erstattung bis zum vereinbarten GOZ-Satz bis hin zu Tarifen, die Implantate gar nicht oder nur mit Begrenzungen erstatten. Als Alternative bei unzureichender Erstattung bietet eine private Zahnzusatzversicherung gezielten Schutz für Implantate und Zahnersatz. Zahnsparpläne bei der Zahnarztpraxis ermöglichen Ratenzahlungen ohne Zinsbelastung. Zahnarztbehandlungen in EU-Nachbarländern wie Polen oder Ungarn sind bei vergleichbarer Qualität oft günstiger.

Hintergrund

Ein Zahnimplantat kostet je nach Komplexität zwischen 1.500 und 4.000 Euro pro Implantat. PKV-Tarife mit gutem Zahnschutz erstatten bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten nach GOZ. Ärzte, die in einem Tarif mit eingeschränktem Zahnschutz versichert sind, sollten einen Tarifwechsel oder eine Zahnzusatzversicherung prüfen.

Wann gilt das nicht?

In PKV-Tarifen mit vollständigem Zahnersatz- und Implantatschutz ohne Begrenzung sind keine Alternativen erforderlich. Ärzte sollten ihren Tarif diesbezüglich kennen.

Ärzteversichert berät Ärzte zu PKV-Tarifen mit optimalem Zahnschutz und Zahnzusatzversicherungen als Ergänzung.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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