Anders als GKV-Versicherte haben PKV-Versicherte in der Elternzeit keinen Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung und müssen ihren Beitrag weiter selbst zahlen. Als Alternative zur vollen Beitragszahlung kann eine Erhöhung des Selbstbehalts den Monatsbeitrag erheblich senken. Ein Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG in einen günstigeren Tarif reduziert den Beitrag dauerhaft. Besteht Ehe mit einem GKV-Versicherten, besteht die Möglichkeit, vorübergehend in die GKV zu wechseln und die PKV-Anwartschaft zu nutzen, um bei Wiederaufnahme der Arbeit ohne neue Gesundheitsprüfung zurückzukehren.

Hintergrund

Die Kosten der PKV in der Elternzeit hängen vom gewählten Tarif ab. Viele Ärzte unterschätzen diese Kostenstelle bei der Familienplanung. Eine rechtzeitige Analyse der PKV-Kosten in der Elternzeit und ggf. Anpassung des Tarifs vor Beginn der Elternzeit ist empfehlenswert.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die im Anstellungsverhältnis sind und einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV erhalten, sind in der Elternzeit besser gestellt als vollständig selbstständige Ärzte, die den gesamten Beitrag allein tragen.

Ärzteversichert berät Ärzte und Ärztinnen zur optimalen PKV-Gestaltung vor und während der Elternzeit.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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