Der PKV-Notlagentarif greift bei Beitragsrückstand von mehr als zwei Monatsbeiträgen und bietet nur noch Mindestleistungen für akute Erkrankungen und Schmerzzustände. Er ist keine dauerhafte Lösung, sondern ein letzter Sicherheitsanker. Als Alternative zur Einstufung in den Notlagentarif sollten PKV-Versicherte bei finanziellen Schwierigkeiten unverzüglich mit dem Versicherer in Kontakt treten, um Ratenzahlungen oder Stundungen zu vereinbaren. Ein Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG in einen deutlich günstigeren Tarif vor Erreichen des Beitragsrückstands vermeidet den Notlagentarif vollständig.

Hintergrund

Ärzte in finanziellen Schwierigkeiten, etwa nach einer längeren Erkrankung oder Praxiskrise, können in den Notlagentarif geraten. Das PKV-Unternehmen kann nach Begleichen aller Beitragsrückstände den Versicherten in den ursprünglichen Tarif zurückwechseln. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer oder einem Makler verhindert die Situation in der Regel.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die dauerhaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, sollten neben PKV-Fragen auch eine umfassende Finanzberatung und ggf. Insolvenzberatung in Anspruch nehmen.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte in schwierigen Versicherungssituationen und findet gemeinsam mit dem PKV-Unternehmen tragfähige Lösungen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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