Der PKV-Standardtarif ist für langjährig privat Versicherte eine gesetzlich geregelte Rückfalloption, die Leistungen auf GKV-Niveau bei begrenztem Beitrag bietet. Für Ärzte gibt es jedoch häufig attraktivere Wege zur Beitragsreduzierung, etwa den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG oder den Wechsel in einen Basistarif. Eine frühzeitige Ruhestandsplanung vermeidet die Notwendigkeit des Standardtarifs meist ganz.

Hintergrund

Der Standardtarif wurde eingeführt, um Versicherten mit finanziellen Schwierigkeiten eine günstige PKV-Option zu bieten. Er ist auf den Leistungsumfang der GKV begrenzt und damit für Ärzte, die an höhere Versorgungsstandards gewöhnt sind, oft unbefriedigend.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr eingeschränkten finanziellen Verhältnissen im Rentenalter kann der Standardtarif vorübergehend sinnvoll sein. Langfristig sollten Ärzte jedoch durch Altersrückstellungen und ergänzende Vorsorge den Standardtarif als Option überflüssig machen.

Ärzteversichert unterstützt Sie bei der PKV-Planung für alle Lebensphasen, sodass der Standardtarif keine Rolle spielen muss.

Quellen und weiterführende Informationen

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