Neben dem Tarifwechsel innerhalb der bestehenden PKV nach § 204 VVG stehen PKV-versicherten Ärzten weitere Optionen zur Verfügung: Selbstbehalt erhöhen, Beihilfeergänzungstarife nutzen oder Zusatzmodule abwählen. In bestimmten Lebenssituationen kann auch ein Wechsel des Versicherers unter Mitnahme der Altersrückstellungen geprüft werden. Eine regelmäßige Analyse des eigenen Versicherungsschutzes lohnt sich in jedem Fall.

Hintergrund

Der § 204 VVG gibt PKV-Versicherten das Recht, innerhalb ihres Versicherers in einen günstigeren Tarif mit gleichem Leistungsniveau zu wechseln, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Für Ärzte mit steigendem Einkommen kann es aber auch sinnvoll sein, Leistungsumfang und Selbstbehalt aktiv anzupassen.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte in der Anfangsphase der Niederlassung oder mit hohen medizinischen Ausgaben sollte die Leistungsqualität der PKV Vorrang vor Beitragseinsparungen haben. Ein Tarifwechsel in schlechtere Tarife kann langfristig teuer werden.

Ärzteversichert analysiert Ihren PKV-Vertrag und zeigt Ihnen alle Optimierungsmöglichkeiten transparent auf.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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