Die Präventionsleistungen der GKV sind gesetzlich geregelt, aber im Umfang begrenzt. Für Ärzte, die umfassendere Gesundheitsvorsorge wünschen, bieten PKV-Tarife mit Gesundheitsbudgets, betriebliche Gesundheitsförderung oder individuelle Selbstzahlerleistungen deutlich mehr Spielraum. Niedergelassene Ärzte können darüber hinaus Präventionsmaßnahmen steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen.
Hintergrund
Gemäß dem Präventionsgesetz bezuschussen GKV-Kassen primärpräventive Kurse nach § 20 SGB V. Der Leistungsumfang variiert je nach Kasse und umfasst meist Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention. PKV-Versicherte haben dagegen oft individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen ihres Tarifs.
Wann gilt das nicht?
Für GKV-versicherte Ärzte in Weiterbildung sind die Kassenleistungen zur Prävention oft ausreichend. Mit steigendem Einkommen und dem Wechsel in die PKV erweitern sich die Möglichkeiten deutlich.
Ärzteversichert berät Sie, welche PKV-Tarife besonders umfangreiche Präventions- und Gesundheitsbudgets für Mediziner bieten.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
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