Praxis-Kooperationen reichen von der losen Netzwerkpartnerschaft über die Praxisgemeinschaft bis zur Gemeinschaftspraxis mit gemeinsamer Gewinnbeteiligung. Als Alternativen stehen Ärzten die Einzelpraxis mit externen Überweisungsbeziehungen, der Beitritt zu einem MVZ sowie digitale Vernetzungsplattformen für interdisziplinäre Zusammenarbeit offen. Jede Option hat unterschiedliche Haftungs-, Steuer- und Versicherungsimplikationen.
Hintergrund
Kooperationsformen unterscheiden sich erheblich in Bindungsgrad und gemeinsamer Haftung. Eine Gemeinschaftspraxis bedeutet geteilte wirtschaftliche Verantwortung, während eine Praxisgemeinschaft nur die Räume teilt. Beide Varianten erfordern angepassten Versicherungsschutz.
Wann gilt das nicht?
In ländlichen Unterversorgungsgebieten kann eine enge Kooperation zur Sicherung der Patientenversorgung notwendig und auch wirtschaftlich geboten sein. Hier unterstützt oft auch die KV mit Förderprogrammen.
Ärzteversichert begleitet Sie bei der Absicherung aller Kooperationsmodelle und klärt, welcher Versicherungsschutz für Ihre Praxisform passt.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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