Die Praxisabgabe durch Verkauf an einen Nachfolger ist die häufigste, aber nicht die einzige Lösung für den Praxisausstieg. Alternativen sind die Einbringung der Praxis in ein MVZ gegen Gesellschaftsanteile, die Verpachtung an einen angestellten Arzt oder der schrittweise Übergang durch Reduzierung der eigenen Sprechstunden. Jede Option hat eigene steuerliche, versicherungsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen.
Hintergrund
Mit dem Ende der Niederlassung enden in der Regel auch die Beitragspflichten zum Versorgungswerk. Eine falsche Planung kann dazu führen, dass Rentenansprüche nicht optimal genutzt werden. Die Wahl der Abgabeform hat zudem Einfluss auf laufende Versicherungsverträge wie Praxisausfallversicherung und Berufshaftpflicht.
Wann gilt das nicht?
Wer die Praxis noch einige Jahre weiterführen möchte, sollte frühzeitig mit einem Nachfolger oder MVZ verhandeln, um den optimalen Übergabezeitpunkt zu gestalten. Spontane Abgaben erzielen meist schlechtere Konditionen.
Ärzteversichert unterstützt Sie bei der Absicherung in allen Phasen des Praxisübergangs.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Deutsche Rentenversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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