Die Praxisausfallversicherung ersetzt Umsatzverluste und laufende Fixkosten, wenn der Arzt durch Krankheit oder Unfall ausfällt. Als ergänzende oder alternative Absicherung kommen eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung, ein ärztliches Krankentagegeld sowie ausreichende liquide Rücklagen in Betracht. In der Kombination dieser Instrumente entsteht ein umfassender Schutz ohne Lücken.
Hintergrund
Bei einem Praxisausfall entstehen nicht nur Einnahmeausfälle, sondern auch laufende Kosten für Miete, Personal und Geräte. Die Praxisausfallversicherung schließt genau diese Lücke. Die BU-Versicherung hingegen schützt das persönliche Einkommen des Arztes, ersetzt aber nicht die Praxiskosten.
Wann gilt das nicht?
Wer in einer Gemeinschaftspraxis tätig ist, in der Kollegen die Patientenversorgung kurzfristig übernehmen können, hat ein geringeres Ausfallrisiko. Auch angestellte Ärzte benötigen keine Praxisausfallversicherung, da der Arbeitgeber die laufenden Kosten trägt.
Ärzteversichert prüft für Sie, welche Kombination aus Praxisausfallversicherung und persönlicher Absicherung optimal zu Ihrer Situation passt.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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