Für die Bewertung einer Arztpraxis stehen verschiedene Methoden zur Verfügung: die Ertragswertmethode, das Substanzwertverfahren sowie die KBV-Empfehlung zur Goodwill-Berechnung. Jede Methode kommt zu unterschiedlichen Ergebnissen. Eine kombinierte Bewertung unter Einbeziehung von Umsatz, Patientenstamm, Lage und Fachrichtung gibt den realistischsten Praxiswert wieder.
Hintergrund
Der Goodwill einer Praxis spiegelt den immateriellen Wert wider, also den eingeführten Patientenstamm, den Ruf und die Einnahmestruktur. Dieser ist für die Kaufpreisfindung bei der Praxisübergabe entscheidend, lässt sich aber nur schwer objektiv messen. Die KBV stellt Leitlinien zur Praxisbewertung bereit.
Wann gilt das nicht?
Bei Neugründungen oder sehr jungen Praxen ist der Goodwill minimal. Hier dominiert der Substanzwert der medizinischen Geräte und Einrichtung. In solchen Fällen sollte ein auf Arztpraxen spezialisierter Gutachter hinzugezogen werden.
Ärzteversichert begleitet Sie bei der Praxisübergabe und klärt, welche Versicherungen in der Übergangsphase angepasst werden müssen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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