Eine Praxisneugründung bietet maximale Gestaltungsfreiheit, erfordert aber hohe Anfangsinvestitionen und eine lange Anlaufphase. Als Alternativen bieten sich die Übernahme einer bestehenden Praxis mit eingeführtem Patientenstamm, der Eintritt als Gesellschafter in eine Gemeinschaftspraxis sowie die Tätigkeit als angestellter Arzt in einem MVZ an. Jede Option hat eigene Vor- und Nachteile bezüglich Risiko, Flexibilität und Einkommensplanung.
Hintergrund
Die Neugründung erfordert Zulassung bei der KV, Praxisräume, Personal und vollständige Ausstattung. Die laufenden Fixkosten müssen von Anfang an durch Einnahmen gedeckt sein. Eine Praxisübernahme ermöglicht einen schnelleren Start, bringt aber den Kaufpreis für Goodwill mit.
Wann gilt das nicht?
In Fachrichtungen mit langen Wartelisten und hohem Versorgungsbedarf kann eine Neugründung wirtschaftlich vorteilhafter sein als eine Übernahme, da keine Ablösezahlungen anfallen. In Ballungszentren mit freier Arztwahl sind Neugründungen jedoch riskanter.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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