Eine Praxisinsolvenz bedeutet nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch beruflichen und persönlichen Schaden für den betroffenen Arzt. Frühzeitig eingeleitete Alternativen sind die geordnete Praxisliquidation oder ein notfallmäßiger Verkauf, eine Sanierungsberatung durch einen auf Arztpraxen spezialisierten Berater sowie die Überführung in eine MVZ-Struktur unter einem kapitalkräftigeren Träger. Eine Insolvenzberatung sollte ab dem ersten Moment ernsthafter Zahlungsschwierigkeiten erfolgen.
Hintergrund
Ärzte sind in der Regel gut verdienend, aber hohe Fixkosten, sinkende Kassenvergütungen oder persönliche Krisen können zur Überschuldung führen. Rechtsanwälte und Steuerberater mit Kenntnissen im Gesundheitswesen können Sanierungswege aufzeigen, die eine formelle Insolvenz vermeiden.
Wann gilt das nicht?
Wenn Schuldenlast und Betriebsverluste so hoch sind, dass keine realistische Sanierungsperspektive besteht, kann ein geordnetes Insolvenzverfahren die sauberste Lösung sein. Hier schützt das Insolvenzrecht vor persönlicher Haftung bei Kapitalgesellschaften.
Ärzteversichert berät Sie präventiv zu Versicherungslösungen, die existenzbedrohende Praxisrisiken frühzeitig absichern.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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