Die Privatliquidation erlaubt Ärzten die direkte Abrechnung von Leistungen nach GOÄ gegenüber Privatpatienten oder Selbstzahlern. Als Alternative bieten spezialisierte Abrechnungsgesellschaften das vollständige Forderungsmanagement inklusive Mahnwesen an, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Für Ärzte, die auf die Abrechnung mit Privatpatienten verzichten möchten, ist die ausschließliche Kassenzulassung eine weitere Option, die allerdings mit geringeren Honoraren verbunden ist.

Hintergrund

Die GOÄ regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen für Privatpatienten und Selbstzahler. Die Abrechnung erfordert Kenntnisse der Gebührenpositionen und Steigerungssätze. Fehler in der Abrechnung können zu Rückforderungen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte mit ausschließlichem Schwerpunkt auf Kassenpatienten ist die Privatliquidation nur bei IGeL-Leistungen relevant. Hier lohnt sich dennoch eine professionelle Beratung zur korrekten Abrechnung.

Ärzteversichert berät Sie auch zur Vermögensschadenversicherung, die Fehler bei der ärztlichen Abrechnung absichert.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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