Produkthaftpflicht ist für Ärzte relevant, wenn sie in der Praxis Produkte verkaufen, verschreiben oder anwenden, die später Schäden beim Patienten verursachen. Als Alternativen bieten erweiterte Berufshaftpflichtverträge mit Produkthaftungskomponente oder kombinierte Betriebshaftpflichtversicherungen oft ausreichenden Schutz. Ob eine separate Produkthaftpflicht notwendig ist, hängt davon ab, ob der Arzt selbst Hersteller oder Inverkehrbringer von Produkten ist.
Hintergrund
Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt die verschuldensunabhängige Haftung für fehlerhafte Produkte. Ärzte, die Medizinprodukte selbst herstellen oder vertreiben, sind als Hersteller haftbar. Wer nur zugelassene Produkte anwendet, ist dagegen primär durch seine Berufshaftpflicht geschützt.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte, die eigene Medizinprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel herstellen und vertreiben, ist eine gesonderte Produkthaftpflichtversicherung unverzichtbar. Hier greift die Berufshaftpflicht nicht automatisch.
Ärzteversichert analysiert Ihren Tätigkeitsbereich und empfiehlt den optimalen Haftpflichtschutz für Ihre Praxis.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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