Die Abrechnung von Prophylaxe-Leistungen nach GOZ ist für Zahnarztpraxen ein wichtiger Honorarbaustein. Neben der klassischen Einzelleistungsabrechnung bieten Prophylaxe-Pakete als Jahres-Mitgliedschaft oder Gesundheits-Abonnement eine planbare Einnahmequelle und stärken die Patientenbindung. Auch die Kombination mit IGeL-Leistungen wie Bleaching oder professioneller Zahnreinigung erhöht den Praxisumsatz nachhaltig.

Hintergrund

Die GKV übernimmt Prophylaxe-Leistungen nur in begrenztem Umfang. Zahnärzte können ergänzende Leistungen als Privatleistungen nach GOZ abrechnen. Eine klare Aufklärung und schriftliche Vereinbarung vor Behandlungsbeginn ist rechtlich vorgeschrieben.

Wann gilt das nicht?

Für Zahnarztpraxen mit überwiegend GKV-Patienten in einkommensschwachen Regionen sind umfangreiche Privatangebote schwerer durchzusetzen. Hier sollte das Angebot auf den tatsächlichen Bedarf der Patientenstruktur abgestimmt sein.

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Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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