Psychiater und Psychotherapeuten haben ein spezifisches Risikoprofil, das besondere Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung stellt. Neben Standardtarifen existieren auf die Psychiatrie zugeschnittene Policen, die Risiken wie Behandlungsfehler bei suizidalen Patienten, Körperverletzungsvorwürfe oder Datenschutzverletzungen durch Therapiedokumentationen besonders berücksichtigen. Eine ergänzende Straf-Rechtsschutzversicherung ist für Psychiater ebenfalls empfehlenswert.
Hintergrund
Berufshaftpflichtansprüche in der Psychiatrie können sich aus schwierigen Behandlungsverläufen ergeben, die oft nicht unmittelbar zu erkennen sind. Die Verjährungsfristen für Haftungsansprüche erstrecken sich auf bis zu drei Jahre ab Kenntnis des Schadens, was lange Nachhaftungszeiträume erfordert.
Wann gilt das nicht?
Psychiater, die ausschließlich im stationären Krankenhausbereich tätig sind, sind in der Regel über den Dienstgeber haftpflichtversichert. Hier genügt oft eine ergänzende Privathaftpflicht.
Ärzteversichert kennt die besonderen Versicherungsanforderungen von Psychiatern und Psychotherapeuten und findet die passende Police für Sie.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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