Qualitätsmanagementsysteme in Arztpraxen sind nach § 135a SGB V gesetzlich vorgeschrieben, müssen aber nicht zwingend mit aufwändigen Zertifizierungen wie KTQ oder QEP verbunden sein. Als praktische Alternativen bieten sich schlanke, digitale QM-Tools an, die Prozesse dokumentieren, Checklisten führen und Audits vereinfachen. Für viele Praxen reicht eine konsequent geführte interne Qualitätssicherung mit jährlichem Review vollständig aus.
Hintergrund
Die KBV gibt Mindestanforderungen für das QM in Praxen vor. Eine formelle Zertifizierung ist in der Regel freiwillig, kann aber als Marketinginstrument oder bei Kooperationsverhandlungen vorteilhaft sein. Der KBV-QEP-Leitfaden bietet eine praktische Orientierung für kleinere Praxen.
Wann gilt das nicht?
Für Krankenhäuser, MVZ und zertifizierungspflichtige Praxen (z.B. im onkologischen Bereich) ist ein anerkanntes QM-System unverzichtbar. Hier sollte ein Qualitätsmanagementbeauftragter mit entsprechender Ausbildung eingesetzt werden.
Ärzteversichert informiert Sie darüber, wie QM-Maßnahmen und Risikoabsicherung in der Praxis sinnvoll zusammenwirken.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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