Eine Rechtsschutzversicherung deckt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten mit Patienten, Behörden, Vermietern oder Arbeitgebern ab. Als Alternativen bieten einige Ärztekammern und Berufsverbände Rechtsberatung und Prozessunterstützung als Mitgliedervorteil, und manche Berufshaftpflichtversicherungen beinhalten bereits eine Straf-Rechtsschutzkomponente. Für sehr spezifische Risiken können Eigenrücklagen oder eine auf ein Rechtsgebiet fokussierte Police ausreichen.
Hintergrund
Ärzte sind besonders in Bereichen wie Arbeitsrecht (bei angestellten Ärzten), Vertragsrecht (Praxismiete, Kooperationen) und Sozialrecht (KV-Abrechnungsstreitigkeiten) auf rechtliche Absicherung angewiesen. Eine umfassende Rechtsschutzversicherung sollte alle diese Bereiche abdecken.
Wann gilt das nicht?
Für angestellte Ärzte ohne eigene Praxis bietet eine private Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz-Modul oft ausreichenden Schutz. Praxisinhaber benötigen darüber hinaus einen Betriebs-Rechtsschutz.
Ärzteversichert empfiehlt Ihnen Rechtsschutzversicherungen, die auf die spezifischen Risiken von Ärzten in verschiedenen Tätigkeitsformen zugeschnitten sind.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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