Regressforderungen der Krankenkassen entstehen häufig durch Überschreitung von Richtgrößen bei Arznei- und Heilmittelverordnungen. Zur Vermeidung eignen sich regelmäßige Fortbildungen zu Verordnungsrichtlinien, die Nutzung von Praxissoftware mit integrierten Warnfunktionen sowie eine frühzeitige Beratung durch die KV. Als ergänzende Absicherung kann eine Vertrauensschadenversicherung Regressschäden durch Abrechnungsfehler von Mitarbeitern abdecken.

Hintergrund

Richtgröß-Regressverfahren sind für niedergelassene Kassenärzte eine ernste Bedrohung. Einzelne Regressforderungen können mehrere tausend Euro betragen. Die KVen bieten jedoch Beratungsangebote und Richtwert-Informationen an, die aktiv genutzt werden sollten.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte in Fachgebieten mit besonders teuren Medikamenten (z.B. Onkologie, Rheumatologie) gibt es gesonderte Ausnahmetatbestände und Praxisbesonderheiten, die Regressforderungen ausschließen können. Diese sollten proaktiv dokumentiert werden.

Ärzteversichert berät Sie zu Vertrauensschadenversicherungen und anderen Policen, die Abrechnungsrisiken in der Praxis absichern.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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