Reinraumtechnik und sterile Aufbereitungseinheiten in Arztpraxen sind für bestimmte operative Eingriffe gesetzlich vorgeschrieben und mit hohen Investitions- und Betriebskosten verbunden. Als Alternativen stehen externe Sterilisationsdienstleister, die Nutzung von Einweginstrumenten sowie der Zugang zu gemeinsam genutzten OP-Einheiten in Ärztegemeinschaften oder Kooperationszentren zur Verfügung. Diese Modelle sind oft kosteneffizienter als eigene Infrastruktur.

Hintergrund

Die KRINKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und die MPBetreibV regeln die Aufbereitung von Medizinprodukten. Nicht konforme Aufbereitung kann zu Haftungsrisiken und Praxisschließungen führen. Externe Dienstleister bieten zertifizierte Leistungen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Wann gilt das nicht?

Für Praxen mit hohem operativem Volumen wie Augenheilkunde, Dermatochirurgie oder Orthopädie lohnt sich eigene Reinraumtechnik ab einem bestimmten Eingriffvolumen wirtschaftlich. Hier sind auch Versicherungen für Sterilisationsanlagen sinnvoll.

Ärzteversichert berät Sie zu passenden Versicherungen für medizintechnische Infrastruktur und Haftpflichtrisiken bei operativen Tätigkeiten.

Quellen und weiterführende Informationen

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