Klinikärzte sind in der Regel Pflichtmitglieder im ärztlichen Versorgungswerk ihrer Kammer und erwerben dort Rentenansprüche. Diese reichen jedoch für den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand selten vollständig aus. Ergänzende Alternativen sind die steuerlich geförderte Rürup-Rente, breit diversifizierte ETF-Sparpläne sowie Immobilieninvestitionen. Eine frühzeitige Analyse der Versorgungslücke ist entscheidend.

Hintergrund

Das ärztliche Versorgungswerk bietet Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente. Die Höhe der Altersrente hängt von den eingezahlten Beiträgen und der Mitgliedsdauer ab. Bei Wechsel des Bundeslandes muss das Versorgungswerk gewechselt werden, wobei Anwartschaften übertragen werden können.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die lange im Angestelltenverhältnis bei kirchlichen oder kommunalen Trägern tätig waren, können auch Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung oder der VBL (Zusatzversorgung öffentlicher Dienst) erworben haben.

Ärzteversichert analysiert Ihre vorhandenen Rentenansprüche und entwickelt einen individuellen Altersvorsorgeplan.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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