Die Riester-Rente ist für die meisten Ärzte nicht förderberechtigt, da die staatliche Förderung an die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung geknüpft ist. Niedergelassene Ärzte zahlen stattdessen ins ärztliche Versorgungswerk ein und sind somit von Riester ausgeschlossen. Bessere Alternativen zur Altersvorsorge sind die Rürup-Rente mit vollständig steuerlich abzugsfähigen Beiträgen, ETF-Sparpläne und vermietete Immobilien.

Hintergrund

Ausnahmen gelten für Ärzte, die gleichzeitig sozialversicherungspflichtiger Anstellung nachgehen und damit freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Diese Konstellation ist jedoch selten und sollte vor einem Riesterabschluss individuell geprüft werden.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in kirchlichem oder öffentlichem Dienst, die pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können von der Riester-Förderung profitieren. Hier ist eine individuelle Prüfung unerlässlich.

Ärzteversichert berät Sie zur optimalen Altersvorsorgestrategie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Beitragssituation.

Quellen und weiterführende Informationen

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