Rückstellungen in der Arztpraxis sind Reserven für künftige Verpflichtungen wie Urlaubsgeld, Gerichtskosten oder Steuerverbindlichkeiten. Als Alternative zu kapitalintensiven Rückstellungen können gezielt Versicherungen genutzt werden, die diese Risiken abdecken: eine Betriebshaftpflicht für Haftungsrisiken, eine Rechtsschutzversicherung für Prozesskosten und eine Praxisausfallversicherung für Umsatzausfälle. Ergänzend hilft ein Betriebsmittelkredit als Liquiditätspuffer.

Hintergrund

Steuerrechtlich sind Rückstellungen für Ärzte, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, in der Regel nicht möglich. Bilanzierende Ärzte (z.B. in GmbH-Strukturen) können Rückstellungen hingegen steuerlich nutzen. Die Wahl der Gewinnermittlungsmethode beeinflusst damit die Rückstellungsstrategie.

Wann gilt das nicht?

Für Praxen mit hohem Haftungsrisiko oder laufenden Rechtsstreitigkeiten sind Rückstellungen trotz Versicherungsschutz als ergänzende Reserve sinnvoll. Eine individuelle Beratung durch den Steuerberater ist hier unverzichtbar.

Ärzteversichert zeigt Ihnen, wie Versicherungsschutz und Liquiditätsplanung in der Praxis optimal kombiniert werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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