Wechseln Ärzte vorübergehend in die GKV-Pflichtversicherung, etwa während der Elternzeit oder als Angestellte unter der JAEG, können sie ihren PKV-Vertrag ruhen lassen. Als Alternativen bieten sich eine günstige Anwartschaftsversicherung, die Altersrückstellungen erhält, der Wechsel in den kostengünstigen PKV-Basistarif oder die vollständige PKV-Kündigung an. Die Wahl hängt davon ab, ob eine Rückkehr zur PKV geplant ist.

Hintergrund

Ein ruhender PKV-Vertrag erhält die Altersrückstellungen für die Zeit der Nicht-Nutzung. Die Anwartschaftsversicherung geht noch weiter und sichert den bisherigen Leistungsstand inklusive Einstufung ohne neue Gesundheitsprüfung. Dies ist besonders relevant für Ärzte, die nach der Elternzeit in die PKV zurückkehren möchten.

Wann gilt das nicht?

Wer dauerhaft in der GKV verbleibt oder beabsichtigt, nie wieder in die PKV zu wechseln, sollte die PKV kündigen und die aufgebauten Rückstellungen über die Versicherungspflicht nutzen.

Ärzteversichert berät Sie zur optimalen PKV-Strategie in Übergangssituationen wie Elternzeit, Sabbatical oder Arbeitgeberwechsel.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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