Ein Sabbatical ermöglicht Ärzten eine längere Auszeit zur Regeneration, Fortbildung oder persönlichen Entwicklung. Als Alternativen kommen Teilzeitmodelle mit reduziertem Stundenkontingent, Jobsharing mit einem Kollegen, verlängerter bezahlter Urlaub oder eine Auszeit zwischen zwei Stellenwechseln in Frage. Für niedergelassene Ärzte erfordert jede Auszeit eine sorgfältige Planung der Praxisvertretung und Versicherungsabsicherung.
Hintergrund
Angestellte Ärzte können Sabbaticals über Arbeitszeitkontensysteme oder entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag realisieren. Für Praxisinhaber ist ein längerer Ausfall deutlich schwieriger und erfordert eine Vertretungsregelung sowie ggf. eine Ruhensregelung mit der KV.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in Praxen ohne geregelte Vertretungsmöglichkeiten oder mit Pflichtversorgungsverträgen können ein Sabbatical nur schwer umsetzen. Hier sind kurze, wiederholte Erholungsphasen die praktischere Alternative.
Ärzteversichert klärt mit Ihnen, welcher Versicherungsschutz während einer Auszeit bestehen muss und wie Ihre Versicherungen angepasst werden sollten.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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