Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn ein Arzt formal als Selbständiger tätig ist, in der Realität aber wie ein Arbeitnehmer weisungsgebunden und in die Organisationsstruktur eines Arbeitgebers eingegliedert ist. Die Folgen sind Sozialversicherungsnachzahlungen für bis zu vier Jahre. Als Alternativen empfehlen sich eine klare Vertragsgestaltung mit echter unternehmerischer Eigenständigkeit, der Wechsel in ein reguläres Anstellungsverhältnis oder der Aufbau einer echten Freiberuflerstruktur mit mehreren Auftraggebern.
Hintergrund
Besonders bei Honorarärzten, die regelmäßig für dasselbe Krankenhaus oder dieselbe Praxis tätig sind, prüfen Sozialversicherungsträger die Selbständigkeit kritisch. Ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung schafft Rechtssicherheit.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit echten freiberuflichen Strukturen, mehreren unabhängigen Auftraggebern und eigenem wirtschaftlichem Risiko sind nicht scheinselbständig. Eine rechtliche Überprüfung der Vertragsbeziehungen ist in Zweifelsfällen stets ratsam.
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Quellen und weiterführende Informationen
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