Schenkungen an Familienangehörige ermöglichen Ärzten, Freibeträge von bis zu 400.000 Euro je Kind alle zehn Jahre schenkungssteuerfrei zu nutzen. Als Alternativen zur direkten Schenkung bieten sich Nießbrauchkonstruktionen, bei denen der Arzt weiterhin die Erträge erhält, familieninterne Darlehen mit Rückzahlungsvereinbarung sowie die testamentarische Regelung der Vermögensnachfolge an. Jede Option hat unterschiedliche Steuer- und Haftungskonsequenzen.
Hintergrund
Bei der Praxisübertragung an Nachkommen spielen Schenkungssteuer und Bewertungsregeln eine wichtige Rolle. Steuerlich kann es sinnvoll sein, die Übertragung in mehrere Schritte aufzuteilen und die zehn-Jahres-Frist zwischen den Schenkungen zu nutzen.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte ohne Kinder oder mit sehr hohem Vermögen sind Stiftungsmodelle oder andere Übertragungskonstruktionen möglicherweise vorteilhafter. Ein auf Ärzterecht spezialisierter Steuerberater sollte stets einbezogen werden.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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