Schenkungsteuer entsteht bei unentgeltlichen Vermögensübertragungen, die über die gesetzlichen Freibeträge hinausgehen. Für Ärzte mit hohem Privatvermögen gibt es mehrere Strategien zur Steuerminimierung: die gezielte Ausschöpfung der Freibeträge alle zehn Jahre, Kettenschenkungen über mehrere Generationen, die Übertragung von Betriebsvermögen mit begünstigter Bewertung sowie die Einbringung in gemeinnützige Stiftungen. Eine frühzeitige Planung ist entscheidend.
Hintergrund
Der Freibetrag für Schenkungen an Kinder beträgt 400.000 Euro, an Ehegatten 500.000 Euro und an Eltern oder Geschwister nur 20.000 Euro. Bei regelmäßigen Schenkungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist können erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen werden.
Wann gilt das nicht?
Sehr kurzfristige Schenkungen kurz vor dem Tod unterliegen weiterhin der Erbschaftsteuer, wenn die Zehn-Jahres-Frist nicht eingehalten wird. Hier hilft nur eine langfristige Planung.
Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungslösungen, die im Rahmen der Vermögens- und Nachfolgeplanung eingesetzt werden können.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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