Schlichtungsstellen der Ärztekammern bieten eine kostenfreie, außergerichtliche Möglichkeit zur Klärung von Behandlungsfehlern. Als Alternativen stehen Mediation durch neutrale Dritte, direkte Vergleichsverhandlungen zwischen Arzt und Patient sowie ordentliche Zivilgerichtsverfahren zur Verfügung. Die Schlichtungsstelle ist in der Regel die schnellere und günstigere Option, aber ihre Entscheidungen sind für die Parteien nicht bindend.

Hintergrund

Die Schlichtungsstellen der Landesärztekammern erstatten jährlich Tausende von Gutachten zu Behandlungsfehlern. Sie sind kostenlos für Patienten und werden von der Ärzteschaft finanziert. Ärzte profitieren von einer sachlichen, medizinisch fundierten Bewertung gegenüber einer oft emotionalen Gerichtsauseinandersetzung.

Wann gilt das nicht?

Bei schweren Behandlungsfehlern mit hohem Schadenersatzanspruch sind Patienten oft nicht bereit, die Schlichtungsstelle zu akzeptieren, und klagen direkt. Ärzte sollten in solchen Fällen unmittelbar ihren Berufshaftpflichtversicherer einschalten.

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Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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