Die Sektion (Obduktion) zur Klärung der Todesursache erfordert entweder die Einwilligung der Angehörigen oder eine staatsanwaltschaftliche Anordnung bei Verdacht auf nicht natürlichen Tod. Als Alternativen zur klassischen Sektion kommen postmortale Bildgebungsverfahren (virtuelle Obduktion per CT oder MRT) sowie molekularpathologische Untersuchungen in Frage, die weniger invasiv sind und in der Bevölkerung höhere Akzeptanz genießen. Die rechtliche Absicherung durch sorgfältige Dokumentation ist in jedem Fall essenziell.

Hintergrund

Ärzte, die eine Leichenschau durchführen, sind zur sorgfältigen Todesursachenfeststellung verpflichtet. Bei unklaren Todesfällen muss die Staatsanwaltschaft informiert werden. Eine fehlerhafte Leichenschau kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Wann gilt das nicht?

Bei eindeutigen natürlichen Todesursachen mit bekannter Vorerkrankung ist eine Sektion rechtlich nicht erforderlich. Die sorgfältige Ausstellung des Totenscheins ist dennoch Pflicht des leichenschauenden Arztes.

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Quellen und weiterführende Informationen

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