Selektivverträge nach §§ 73b, 140a SGB V ermöglichen Ärzten die direkte Abrechnung mit einzelnen Krankenkassen zu verhandelten Konditionen außerhalb der kollektiven KV-Abrechnung. Als Alternativen bieten sich die vollständige Fokussierung auf KV-Abrechnung im Kollektivvertrag, der Ausbau von IGeL-Angeboten sowie im Extremfall die Zulassungsaufgabe und der Wechsel in eine reine Privat-Praxis an. Jedes Modell hat eigene Vor- und Nachteile bei Vergütung, Patientenstruktur und Verwaltungsaufwand.
Hintergrund
Selektivverträge sind in bestimmten Fachgebieten wie der Hausarztzentrierten Versorgung oder der integrierten Versorgung weit verbreitet. Sie können höhere Vergütungen bieten, verpflichten jedoch oft zu bestimmten Versorgungsstandards und Qualitätsnachweisen.
Wann gilt das nicht?
Für Fachärzte mit hohem Privatpatientenanteil kann der Aufwand für Selektivverträge im Missverhältnis zum Nutzen stehen. Hier sind IGeL-Leistungen und Privatsprechstunden wirtschaftlich oft effizienter.
Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungslösungen, die unabhängig von Ihrer Abrechnungsstruktur passen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GKV-Spitzenverband
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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