Das Social-Media-Recht für Arztpraxen umfasst das Heilmittelwerbegesetz, Datenschutzrecht (DSGVO), Urheberrecht und standesrechtliche Vorgaben der Ärztekammer. Als Alternativen zur eigenständigen rechtlichen Navigation bieten sich eine Rechtsschutzversicherung mit Medizin- und IT-Rechtsmodul, die Beratung durch auf Arztrecht spezialisierte Anwälte sowie Muster-Social-Media-Richtlinien von Ärztekammern und KVen an. Auch Kommunikationsberater mit Gesundheitsexpertise können komplexe Fragen klären.

Hintergrund

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, DSGVO-Verstöße durch Vor-Nach-Bilder von Patienten oder unzulässige Werbung können für Ärzte teuer werden. Eine rechtliche Beratung vor dem Start einer Social-Media-Präsenz ist ratsam.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die keine eigene Social-Media-Präsenz betreiben, haben dieses Risiko nicht. Für diejenigen, die Social Media aktiv nutzen, ist eine rechtliche Grundabsicherung unverzichtbar.

Ärzteversichert empfiehlt Rechtsschutzversicherungen, die Ärzte auch bei digitalen Rechtsstreitigkeiten absichern.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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