Die Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis ist durch die MPBetreibV streng reguliert und erfordert qualifiziertes Personal sowie geprüfte Sterilisationsgeräte. Als Alternativen zur eigenen Sterilisationseinheit bieten sich zertifizierte externe Aufbereitungsdienstleister sowie der konsequente Einsatz von Einwegmedizinprodukten an, der den Sterilisationsaufwand vollständig eliminiert. Chemische Desinfektionsverfahren sind für viele nicht-invasive Instrumente eine regulatorisch akzeptierte Option.
Hintergrund
Fehler bei der Aufbereitung von Medizinprodukten können zur Übertragung von Krankheitserregern führen und erhebliche Haftungsrisiken auslösen. Die Hygienebehörden prüfen regelmäßig die Einhaltung der Vorschriften in Arztpraxen. Dokumentation und Nachweis der korrekten Sterilisation sind Pflicht.
Wann gilt das nicht?
Für chirurgisch tätige Ärzte mit hohem Instrumentenvolumen ist eine eigene Sterilisationseinheit wirtschaftlich notwendig. Externe Dienstleister wären hier zu aufwändig und zeitintensiv.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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