Die richtige Steuerberater-Wahl ist für Ärzte entscheidend, da Arztpraxen steuerlich besondere Herausforderungen aufweisen. Als Alternative zum Generalisten empfehlen sich auf Heilberufe spezialisierte Kanzleien, die GOÄ-Abrechnung, Umsatzsteuerbefreiung und Versorgungswerk-Beiträge aus dem Effeff kennen. Digitale Buchhaltungstools wie DATEV oder lexoffice können ergänzend eingesetzt werden, ersetzen aber keine steuerrechtliche Fachberatung.

Hintergrund

Steuerliche Besonderheiten für Ärzte umfassen die Umsatzsteuerfreiheit heilberuflicher Leistungen, die ertragsteuerliche Behandlung von IGeL-Erlösen, Sonderbetriebsvermögen bei Gemeinschaftspraxen und die Abzugsfähigkeit von Versorgungswerk-Beiträgen. Nur spezialisierte Berater kennen alle Stellschrauben.

Wann gilt das nicht?

Für angestellte Ärzte ohne Praxis kann ein allgemeiner Steuerberater für die Einkommensteuererklärung ausreichend sein. Mit der Niederlassung oder MVZ-Beteiligung wird Spezialisierung unverzichtbar.

Ärzteversichert arbeitet mit einem Netzwerk aus auf Ärzte spezialisierten Steuerberatern zusammen und berät Sie zu Schnittstellen von Steuer- und Versicherungsplanung.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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