Die steuerliche Behandlung von BU-Versicherungen hängt davon ab, wie und wo die Prämie gezahlt wird. Selbständige Ärzte zahlen BU-Prämien in der Regel aus dem Nettoeinkommen ohne Sonderausgabenabzug. Eine Alternative ist die BU als Bestandteil einer Rürup-Rente, deren Beiträge steuerlich absetzbar sind. Für angestellte Ärzte kann eine betriebliche BU über den Arbeitgeber genutzt werden, die aus dem Bruttoeinkommen finanziert wird.
Hintergrund
Tritt die BU ein, unterliegt die Rentenleistung bei Rürup-BU der nachgelagerten Besteuerung. Bei privater BU ohne Rürup-Komponente ist die Rente in der Regel steuerfrei. Die Wahl der Versicherungsform hat also langfristige steuerliche Konsequenzen.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte mit sehr hohem Spitzensteuersatz kann die Rürup-BU-Kombination trotz nachgelagerter Besteuerung vorteilhafter sein, weil die Steuerersparnis bei der Einzahlung die spätere Steuerlast überwiegt. Eine individuelle Berechnung ist erforderlich.
Ärzteversichert berät Sie zur steuerlich optimierten Gestaltung Ihrer BU-Versicherung in Kombination mit weiteren Vorsorgeprodukten.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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