Die vollständige Betriebsaufgabe einer Arztpraxis löst in der Regel einen steuerpflichtigen Aufgabegewinn aus, der aus der Auflösung stiller Reserven entsteht. Als Alternativen zur abrupten Betriebsaufgabe bieten sich der steuerbegünstigte Praxisverkauf, die Verpachtung an einen Nachfolger oder der schrittweise Rückzug mit stufenweiser Reduktion der Tätigkeit an. Letzteres kann steuerliche Vergünstigungen wie den halben Steuersatz beim Veräußerungsgewinn nach §§ 18, 34 EStG ermöglichen.
Hintergrund
Der Aufgabegewinn kann erheblich sein, besonders wenn stille Reserven im Praxiswert und Inventar enthalten sind. Steuerfreibeträge nach § 16 und § 34 EStG stehen ab dem vollendeten 55. Lebensjahr oder bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit zur Verfügung.
Wann gilt das nicht?
Wenn die Betriebsaufgabe aufgrund von Krankheit oder Insolvenz unausweichlich ist, sind steuerliche Optimierungsmöglichkeiten begrenzt. Hier sollte frühzeitig steuerliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Ärzteversichert berät Sie, wie Versicherungsleistungen bei Betriebsaufgabe steuerlich behandelt werden und welche Policen sinnvoll sind.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →