Beim Praxisverkauf entstehen in der Regel steuerpflichtige Veräußerungsgewinne. Zur Steueroptimierung stehen verschiedene Alternativen bereit: der Verkauf als Rentenzahlung statt Einmalzahlung, der Stufenverkauf über mehrere Jahre sowie die Einbringung der Praxis in ein MVZ gegen Gesellschaftsanteile. Ab dem 55. Lebensjahr oder bei Erwerbsminderung gibt es zudem gesetzliche Steuerfreibeträge und den ermäßigten Steuersatz auf den Veräußerungsgewinn nach § 34 EStG.
Hintergrund
Der Praxisverkauf ist für viele Ärzte das größte Steuergestaltungsereignis ihrer Berufslaufbahn. Ein frühzeitig einbezogener Steuerberater mit Spezialisierung auf Heilberufe kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Eine Fehlplanung kann hingegen zu einer deutlich höheren Einkommensteuerlast führen.
Wann gilt das nicht?
Bei sehr kleinen Praxiswerten oder ungünstiger Steuersituation greifen die Vergünstigungen teilweise nicht. Auch Notverkäufe wegen Krankheit oder Insolvenz lassen wenig Steueroptimierungsspielraum.
Ärzteversichert berät Sie zu versicherungsrelevanten Aspekten des Praxisverkaufs und der Nachfolgeabsicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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