Eine Steuerprüfung in der Arztpraxis lässt sich nicht grundsätzlich vermeiden, aber das Risiko und die Konsequenzen können durch proaktive Maßnahmen erheblich reduziert werden. Lückenlose und ordnungsgemäße Buchführung, ein auf Arztpraxen spezialisierter Steuerberater sowie die korrekte und vollständige Abrechnung von IGeL-Leistungen sind die wichtigsten Vorsorgemaßnahmen. Im Prüfungsfall bietet eine Steuerberatervollmacht wirksamen Schutz.
Hintergrund
Arztpraxen stehen aufgrund ihrer spezifischen Einnahmestruktur, Bargeldumsätze und Privatentnahmen regelmäßig im Fokus von Betriebsprüfungen. Besondere Aufmerksamkeit gilt Barzahlungen, nicht verbuchten Laborumsätzen und der privaten Nutzung von Praxismitteln.
Wann gilt das nicht?
Wer dauerhaft ordnungsgemäße Buchführung betreibt und einen spezialisierten Steuerberater hat, muss eine Steuerprüfung nicht fürchten. Unregelmäßigkeiten werden jedoch meist aufgedeckt und können empfindliche Nachzahlungen auslösen.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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