Eine Stiftung ermöglicht Ärzten die langfristige Übertragung von Vermögen unter Steuerprivilegien, besonders bei gemeinnütziger Ausrichtung. Als Alternativen kommen eine Familiengesellschaft zur Vermögensübertragung an Kinder und Enkel, ein Testament mit gemeinnütziger Widmung bestimmter Vermögensteile sowie die Gründung einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) in Frage. Jede Option erfordert individuelle Rechts- und Steuerberatung.

Hintergrund

Stiftungen sind dauerhaft und können nach dem Tod des Stifters fortbestehen. Sie eignen sich besonders für Ärzte, die ein nachhaltiges medizinisches oder wissenschaftliches Vermächtnis hinterlassen möchten. Der laufende Verwaltungsaufwand ist jedoch erheblich.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte ohne klares philanthropisches Ziel oder ohne ausreichend großes Stiftungskapital (in der Regel mindestens 100.000 Euro) sind einfachere Lösungen vorzuziehen. Eine Stiftung bei einer Bürgerstiftung erfordert weniger Eigenkapital.

Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungslösungen im Kontext von Stiftungsplanung und Vermögensnachfolge.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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