Die Gründung einer eigenen Stiftung erfordert in der Regel ein Grundstockvermögen von mindestens 100.000 Euro sowie dauerhaften Verwaltungsaufwand. Für Ärzte, die gemeinnützige Ziele verfolgen möchten, ohne den vollen Stiftungsaufwand zu tragen, bieten sich Zustiftungen zu etablierten Bürgerstiftungen oder Gemeinschaftsstiftungen, die Gründung einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) mit deutlich niedrigerem Kapitalaufwand sowie testamentarische Vermächtnisse an gemeinnützige Einrichtungen als praktische Alternativen an.

Hintergrund

Stiftungen unterliegen der staatlichen Aufsicht und müssen regelmäßige Jahresberichte und Satzungsänderungen behördlich genehmigen lassen. Der Verwaltungsaufwand ist für viele Ärzte, die sich auf ihre Berufstätigkeit konzentrieren möchten, zu hoch.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit einem klaren langfristigen Förderziel, ausreichend Kapital und dem Wunsch nach aktiver Einflussnahme auf die Mittelverwendung sind gut beraten, eine eigene Stiftung zu gründen.

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Quellen und weiterführende Informationen

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