Strafrechtliche Risiken für Ärzte entstehen vor allem aus fahrlässiger Körperverletzung, Abrechnungsbetrug oder Verletzung der Schweigepflicht. Als präventive Alternativen zu einer strafrechtlichen Auseinandersetzung dienen konsequente Fehlervermeidungsmaßnahmen im klinischen Alltag, lückenlose Dokumentation, aktive Nutzung von Fehlermeldesystemen (CIRS) sowie die frühzeitige Einbeziehung der Schlichtungsstellen bei Behandlungsfehlerverdacht. Eine Straf-Rechtsschutzversicherung sichert für den Ernstfall ab.
Hintergrund
Im Falle einer Anzeige ist schnelles Handeln entscheidend. Ärzte sollten umgehend einen auf Medizinstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt und ihren Berufshaftpflichtversicherer kontaktieren. Ohne anwaltliche Begleitung können selbst harmlose Äußerungen gegenüber Ermittlern belastend werden.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte, die in systemisch problematischen Einrichtungen arbeiten, können strukturelle Compliance-Probleme das individuelle Risiko erhöhen. Hier ist eine aktive Mitgestaltung von Qualitätssicherungsprozessen besonders wichtig.
Ärzteversichert empfiehlt Straf-Rechtsschutzversicherungen als unverzichtbaren Bestandteil des Versicherungsschutzes für Ärzte.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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