Eine Teilanerkennung der Berufsunfähigkeit bedeutet, dass der Versicherer einen geringeren BU-Grad anerkennt als tatsächlich vorliegt, was zu niedrigeren Rentenleistungen führt. Als Alternativen stehen Ärzte die Ablehnung des Teilanerkennungsangebots und Verhandlung einer vollständigen Anerkennung, die Einholung eines unabhängigen medizinischen Gutachtens sowie die rechtliche Auseinandersetzung mit anwaltlicher Begleitung zur Verfügung. Viele Teilanerkennungen werden bei professioneller Gegenwehr in vollständige Anerkennungen umgewandelt.
Hintergrund
Versicherer neigen dazu, BU-Grade tendenziell niedrig anzusetzen, um Leistungszahlungen zu minimieren. Für Ärzte als Hochverdiener ist dies besonders kritisch, da selbst kleine Unterschiede im anerkannten BU-Grad erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Wann gilt das nicht?
Wenn der anerkannte BU-Grad dem tatsächlichen Befund entspricht und der Versicherer korrekt gehandelt hat, ist eine Anfechtung nicht sinnvoll. Hier sollten andere Einkommensquellen und Anpassungen der Berufstätigkeit in Betracht gezogen werden.
Ärzteversichert begleitet Sie bei der Wahl einer BU-Versicherung mit fairen Anerkennungsstandards und unterstützt im Leistungsfall.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →