Teilzeit als Arzt ist besonders bei Familienplanung, Weiterbildungsphasen oder gesundheitlichen Einschränkungen ein wichtiges Modell. Als Alternativen stehen Jobsharing mit einem Kollegen, flexible Dienst- und Schichtmodelle im Krankenhaus, die Anstellung im MVZ mit geregelten Teilzeitstellen sowie Honorararzttätigkeiten in Teilzeit zur Verfügung. Für niedergelassene Ärzte ist auch die Praxisgemeinschaft mit einem Teilzeitpartner eine praktische Lösung.
Hintergrund
Die Möglichkeit zur Teilzeit unterscheidet sich stark je nach Beschäftigungsform. Im Krankenhaus regeln Tarifverträge Teilzeitansprüche. Niedergelassene Ärzte können ihre Sprechstunden frei gestalten, sind aber bei der KV an bestimmte Mindestsprechstundenzeiten gebunden.
Wann gilt das nicht?
Für Fachärzte in Sonderversorgungsverträgen oder in unterversorgten Gebieten können Teilzeitmodelle durch Versorgungsauflagen eingeschränkt sein. Hier sollte die KV im Vorfeld konsultiert werden.
Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungsanpassungen bei Arbeitszeitreduktion, insbesondere hinsichtlich BU-Schutz und PKV.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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