Die Abrechnung von Telemedizin-Leistungen nach EBM für Kassenpatienten und nach GOÄ für Privatpatienten ist für viele Ärzte unübersichtlich. Als Alternativen stehen Telemedizin-Plattformen wie Docdirekt oder jameda mit integrierter Abrechnungsinfrastruktur sowie spezialisierte Abrechnungsdienstleister zur Verfügung, die das gesamte Forderungsmanagement übernehmen. Die KBV stellt zudem regelmäßig aktualisierte Abrechnungshinweise für Telemedizin-Leistungen bereit.
Hintergrund
Seit der Corona-Pandemie wurden die Abrechnungsmöglichkeiten für Telemedizin erheblich erweitert. Videosprechstunden, Online-Überweisungen und digitale Atteste sind nun in der Regelversorgung abrechenbar. Die Feinheiten des EBM für telemedizinische Leistungen erfordern jedoch spezifisches Wissen.
Wann gilt das nicht?
Für reine Präsenzpraxen ohne Telemedizin-Angebot ist die Telemedizin-Abrechnung nicht relevant. Mit dem wachsenden Anteil digitaler Versorgung wird sie jedoch für immer mehr Ärzte bedeutsam.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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