Die Erstattung von Telemedizin-Leistungen durch GKV und PKV ist nicht für alle Leistungsarten und Anbieter gleich geregelt. Als Alternativen zu nicht erstatteten Telemedizin-Leistungen kommen Selbstzahlermodelle mit transparenten Preisen, PKV-Tarife mit explizitem Telemedizin-Leistungsumfang sowie der Rückgriff auf erstattungsfähige Präsenztermine in Frage. Ärzte sollten Patienten proaktiv über die Erstattungssituation informieren, bevor Telemedizin-Leistungen erbracht werden.

Hintergrund

Die GKV erstattet seit 2017 Videosprechstunden als reguläre Leistung. Die Erstattung durch PKV ist tarifabhängig und nicht immer garantiert. Besonders für neue digitale Gesundheitsangebote jenseits der Videosprechstunde ist die Erstattungslage unklar.

Wann gilt das nicht?

Für anerkannte EBM-Leistungen wie die Videosprechstunde bei Kassenpatienten ist die Erstattung seit Jahren gesichert. Innovativere Telemedizin-Modelle befinden sich noch in der Erstattungsklärungsphase.

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Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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