Ein Testament ist für Ärzte besonders wichtig, da Praxisvermögen und Privatvermögen getrennt geregelt werden müssen, um Betriebskontinuität und Familienabsicherung zu gewährleisten. Als Alternativen stehen der Erbvertrag (bindender als ein Testament und besonders für Praxisübergaben geeignet), die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen zu Lebzeiten sowie Kombinationsmodelle aus gesellschaftsvertraglichen Regelungen und testamentarischen Verfügungen zur Verfügung. Für Praxisinhaber empfiehlt sich eine enge Abstimmung mit einem Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht.

Hintergrund

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die für Ärzte mit Praxisvermögen, Beteiligungen oder Stiftungen oft nicht optimal ist. Insbesondere die Praxisnachfolge erfordert frühzeitige und präzise Regelungen.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr einfachen Vermögensverhältnissen ohne Praxisvermögen und mit eindeutigen Erbverhältnissen kann die gesetzliche Erbfolge ausreichend sein. Dies ist für die meisten Ärzte jedoch die Ausnahme.

Ärzteversichert empfiehlt eine umfassende Absicherung der Praxisnachfolge durch passende Versicherungslösungen ergänzend zu testamentarischen Regelungen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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