Ärzte, die ein Tier halten, können Tierschäden an Dritten nicht allein über die Berufshaftpflicht absichern. Die klassische Tierhalterhaftpflicht ist dabei nur eine von mehreren sinnvollen Optionen.
Alternativen im Überblick
- Privathaftpflicht mit Tierhalter-Einschluss: Viele Privathaftpflichtpolicen lassen sich um Tier-Risiken erweitern, sofern kein erhöhtes Risiko besteht.
- Kombinierte Privat- und Tierhalterhaftpflicht: Spezielle Kombinationspolicen decken sowohl allgemeine Haftpflichtrisiken als auch Tierschäden in einem Vertrag ab.
- Spezielle Hundehaftpflicht: Für gefährliche Hunderassen oder bestimmte Bundesländer mit Pflichtversicherung sind eigenständige Policen oft notwendig.
- Erweiterter Berufsschutz: Bei Praxistierhaltung (z. B. Therapiehund) kann die Berufshaftpflicht um spezifische Tier-Bausteine ergänzt werden.
Wann ist die Alternative sinnvoll?
Eine eigenständige Tierhalterhaftpflicht empfiehlt sich immer dann, wenn die Privathaftpflicht keine ausreichende Deckung bietet oder wenn ein Therapietier in der Praxis eingesetzt wird. Die Kombilösung ist wirtschaftlich, solange alle Risiken vollständig eingeschlossen sind.
Ärzteversichert prüft für Mediziner, welche Police den individuellen Bedarf deckt, ohne Lücken oder teure Doppelabsicherungen entstehen zu lassen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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