Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Tiere an Dritten verursacht werden. Als Alternativen stehen kombinierte Privathaftpflichtversicherungen, die Tierhaltung einschließen, oder spezielle Policen für Pferde und Hunde zur Verfügung. Für Ärzte als Tierhalter ist die Prüfung relevant, ob die vorhandene Privathaftpflicht bereits Tierhalterschäden abdeckt. In manchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
Hintergrund
In Bayern und einigen anderen Bundesländern ist die Haftpflicht für Hunde Pflicht. Für Katzen und andere Kleintiere genügt oft die Erweiterung der bestehenden Privathaftpflicht. Pferde erfordern stets eine eigene Haftpflichtversicherung, da Schadenpotenziale besonders hoch sind.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte ohne Tier ist die Tierhalterhaftpflicht nicht relevant. Wer ein Tier übernimmt oder in die Praxis integriert (z.B. Therapiehunde), sollte den Versicherungsschutz gezielt prüfen.
Ärzteversichert berät zu umfassenden Haftpflichtlösungen für Ärzte, die private und berufliche Risiken optimal kombinieren.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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