Der Tod eines Praxisinhabers erfordert schnelles Handeln, da die ärztliche Zulassung an die Person gebunden ist und nicht automatisch auf Erben übergeht. Als Alternativen zur sofortigen Praxisaufgabe stehen die kurzfristige Fortführung durch einen bestellten Vertreter (bis zu sechs Monaten möglich), eine rechtzeitig eingerichtete Notfallregelung mit einem Praxispartner oder Kollegen sowie die strukturierte Praxisabgabe an einen Nachfolger zur Verfügung. Ohne einen Notfallplan gefährdet der plötzliche Tod des Praxisinhabers das aufgebaute Praxisvermögen erheblich.
Hintergrund
Die KV kann bei plötzlichem Tod des Praxisinhabers die Zulassung für maximal sechs Monate ruhen lassen, um eine geordnete Übergabe zu ermöglichen. Ohne Vorbereitung sind Erben auf kurzfristige Lösungen angewiesen, die das Praxisvermögen oft nicht optimal sichern.
Wann gilt das nicht?
Für Praxen mit mehreren Gesellschaftern regeln Gesellschaftsverträge die Fortführung im Todesfall. Hier ist die Situation klarer geregelt als bei Einzelpraxen.
Ärzteversichert empfiehlt eine Risikolebensversicherung und Praxisausfallversicherung als Schutzmaßnahmen für den Todesfall des Praxisinhabers.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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